Die AZ Armaturen GmbH ist ein expandierender, familiengeführter Hersteller von Spezialarmaturen.Die Firma beliefert unter anderem die chemische und petrochemische Industrie, Raffinerien undsonstige Anlagen wie z. B. für die Meerwasserentsalzung. Mit firmeneigenen Vertriebsniederlassungen,eigenen Produktionswerken und Gießereien werden weltweit rund 600 Mitarbeitendein Deutschland, Brasilien, Südafrika, China, USA und Russland beschäftigt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer
eines Projektes

Studentische Hilfskraft
für die Videoproduktion (m/w/d)

zur Planung, Koordination und Steuerung der Dokumentationsaufgaben
in der Abteilung Projektmanagement

Aufgaben im Einzelnen:

  • Erstellen von kurzen Videoclips für Social Media, Homepage, Messen etc.
  • Erarbeiten von Konzepten sowie die Erstellung von Storyboards
  • Dreh, Schnitt und Postproduktion von Videos
  • Gestalten von Animationen und Visual Effects

Notwendiges Profil:

  • Studium im Bereich audiovisuelle Medien oder vergleichbare Studiengänge
  • Kreativität und Interesse an Technik
  • hohes Maß an Eigeninitiative,gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit der Adobe-Software Premiere Pro, After Effects,
  • Illustrator und Photoshop
  • Erfahrung mit Kamera-, Video- und Tontechnik
  • Erfahrung bei der Einrichtung des Sets, z.B. Lichtgestaltung

Unser Angebot

  • abwechslungsreiches und interessantes Tätigkeitsgebiet
  • freie Zeiteinteilung
  • Gestaltungsfreiräume für eigene Ideen
  • befristete Anstellung auf Minijob-Basis

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen – bitte nur im Pdf-Format – mit Ihren Verdienstvorstellungen und ihrem frühestmöglichen Eintrittstermin per E-Mail an job@az-armaturen.de oder nehmen Sie für nähere Auskünfte Kontakt
mit Frau Christiana Hecht, Telefon 07721 7504-43, auf.


Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).